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FAQ

Kategorie GEMA

Fallen für mich GEMA-Gebühren an?

Für Songs, die nicht Gemapflichtig sind fallen keine Gebühren an. Gemapflichtig ist hingegen die Musik von Komponisten, die GEMA-Mitglieder sind, also einen "Wahrnehmungsvertrag" mit der Gema geschlossen haben.

Kann man zu euch kommen und alles mit euch zusammen machen ... also Bestellung, GEMA, Druckdaten, etc ...?

Ja klar! Kein Problem, einfach uns Bescheid sagen wann, und ihr seid herzlichst Willkommen!

Müssen irgendwelche Logos (GEMA) oder sonstige Hinweise auf mein CD Label?

Nein. Im Prinzip muss auf das Label gar nichts. Im Prinzip könnt Ihr das Label auch unbedruckt belassen wenn Ihr das wollt

Warum GEMA-Freistellung wenn ich nicht mal Mitglied bin?

Vervielfältigungen von Tonträgern, auch Selbstgebranntes für den Eigenvertrieb, müssen der GEMA gemeldet werden. Die GEMA prüft dann diesen Inhalt nach evtl. gemapflichtigem Material.

Was ist eigentlich eine GEMA-Freistellung?

Jede Audioproduktion in Deutschland, die vervielfältigt wird, muss bei der GEMA angemeldet werden. Die GEMA entbindet das Presswerk durch die Freistellung aus der Mithaftung. Eine Freistellung erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Tagen. Ohne Freistellung darf das Presswerk nicht ausliefern.

Was ist GEMApflichtiges Material?

Musik von Komponisten, die Gemamitglied sind, also einen "Wahrnehmungsvertrag" mit der GEMA geschlossen haben.

Werde ich Mitglied der GEMA wenn ich eine Freistellung beantrage?

Nein, durch die Freistellung prüft die GEMA nur, ob Musik von Mitgliedern vervielfältigt wird.

Wie erreiche ich die GEMA?

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrecht Rosenheimer Str. 11 81667 München Tel: 0049-89-4800300 Fax: 0049-89-48003779 www.gema.de

Wie ist es, wenn Mickey Mouse und Peter Pan zusammen in einem Kopf wohnen?

Da müsst Ihr die GEMA fragen.


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